Karin Schattenfroh Rechtsanwalt
Leider unterstützt Ihr Browser keine Stylesheets. Das Design kann leider nicht richtig dargestellt werden.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für
Arbeitsrecht seit 2001
Mediatorin seit 2004

Zeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnis, welches Auskunft gibt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die übertragenen Aufgaben (sog. einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist darüber hinaus die Leistung und die Führung zu bewerten (qualifiziertes Zeugnis).

 

In jedem Fall müssen Zeugnisse wahr sein, gleichzeitig dürfen sie aber das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt nicht ungerechtfertigt erschweren. Erteilt der Arbeitgeber rechtswidrig ein unrichtiges Zeugnis so haftet er, wenn er die falsche Zeugniserteilung zu vertreten hat, und dem Arbeitnehmer hierdurch ein Schaden entstanden ist, auf Schadenersatz. Vor diesem Hintergrund hat sich zwischenzeitlich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, die nicht selten versteckte Bewertungen enthält, die nur einem geübten Zeugnisleser geläufig sind. Dies führt in der Praxis dazu, dass Arbeitnehmer Zeugnisformulierungen akzeptieren, ohne sich der Bedeutung der darin getroffenen Beurteilung bewusst zu sein. Umgekehrt werden auch auf Seiten der Arbeitgeber teilweise negative Beurteilungen abgegeben, ohne dass dies tatsächlich so beabsichtigt war. Eine Überprüfung des Zeugnisses durch entsprechende Experten ist daher stets zu empfehlen.

zurück