
Den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch regelt das Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaub beträgt für alle erwachsenden Arbeitnehmer 24 Werktage in der 6-Tage-Woche. Dem Arbeitnehmer in der 5-Tage-Woche steht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen. Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub haben auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte.