Karin Schattenfroh Rechtsanwalt
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24 Werktage in der 6-Tage-Woche
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für
Arbeitsrecht seit 2001
Mediatorin seit 2004

Urlaubsanspruch

Den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch regelt das Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaub beträgt für alle erwachsenden Arbeitnehmer 24 Werktage in der 6-Tage-Woche. Dem Arbeitnehmer in der 5-Tage-Woche steht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen. Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub haben auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte.

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