Karin Schattenfroh Rechtsanwalt
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Schwangere Frauen und Mütter haben einen besonderen Kündigungsschutz
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für
Arbeitsrecht seit 2001
Mediatorin seit 2004

Mutterschutz

Schwangere Frauen und Mütter sowie im Erziehungsurlaub befindliche Personen genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Sie genießen Gesundheits-, Entgelt- und Arbeitsplatzschutz. Ein Kündigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde ( in Niedersachsen: Gewerbeaufsichtsamt ) möglich.

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