
Schwangere Frauen und Mütter sowie im Erziehungsurlaub befindliche Personen genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Sie genießen Gesundheits-, Entgelt- und Arbeitsplatzschutz. Ein Kündigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde ( in Niedersachsen: Gewerbeaufsichtsamt ) möglich.