Karin Schattenfroh Rechtsanwalt
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Diskriminierung von Arbeitnehmer
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für
Arbeitsrecht seit 2001
Mediatorin seit 2004

Mobbing

Unter Mobbing versteht man die systematische und bewusste Diskriminierung des Arbeitnehmers durch Vorgesetzte oder Arbeitskollegen. Darunter fallen zum Beispiel dauerhaftes Kritisieren und Abwerten, soziale und räumliche Isolation, kränken oder lächerlich machen, unter- oder überfordernde Aufträge. In diesen Fällen hat sich der Arbeitgeber schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen und erforderliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die bis hin zur Kündigung des Mobbenden reichen.

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