
Das AGG, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität verhindern. Bei einem arbeitgeberseitigen Verstoß kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen. Näheres unter: Seminare.