Karin Schattenfroh Rechtsanwalt
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für
Arbeitsrecht seit 2001
Mediatorin seit 2004

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das AGG, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität verhindern. Bei einem arbeitgeberseitigen Verstoß kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen. Näheres unter: Seminare.

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