Rechtsanwalt seit 1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 Mediatorin seit 2004
Befristung
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das bedeutet, es besteht kein Kündigungsschutz. Die Befristungsmöglichkeiten unterliegen allerdings zahlreichen gesetzlichen Regelungen.