
Eine Alternative zur einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der in der Praxis von großer Bedeutung ist. Arbeitnehmer ist dringend davon abzuraten, dem Angebot eines Arbeitgebers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages ungeprüft nachzugeben. Denn neben der arbeitsrechtlichen Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Aufhebungsvertrag erhebliche sozialrechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel die Verhängung von Sperrzeiten seitens der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber sollte
bei Abschluss des Aufhebungsvertrages die ihm obliegenden Belehrungs- und Hinweispflichten beachten.