
Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und sonstige Pflichtwidrigkeiten. Mit der Abmahnung wird der Hinweis verbunden, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen muss. Grundsätzlich ist vor jeder verhaltensbedingten Kündigung mindestens eine zeitnah ausgesprochene und deutliche Abmahnung erforderlich.