Karin Schattenfroh Rechtsanwalt
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Erstberatung, Mediation und außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für
Arbeitsrecht seit 2001
Mediatorin seit 2004

Kostentransparenz ist mir wichtig.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Kontaktaufnahme zu mir ist selbstverständlich kostenlos. Die Kosten der Erstberatung hängen von der Bedeutung des Falles ab und können gern vorab telefonisch erfragt werden.

Was kostet ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren?

Bereits beim ersten Gespräch kalkuliere ich die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang berate ich Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe.

In der Regel, insbesondere auch bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung,  rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, welches eine Vergütung abhängig vom Gegenstandswert der Streitigkeit vorsieht. Ich übernehme  für Sie routinemäßig den gesamten Schriftverkehr mit dem Rechtsschutzversicherer.

Bei hohen Streitwerten kann sich die Vereinbarung eines Zeithonorars anbieten. Natürlich erhalten Sie auf Wunsch eine monatliche Abrechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis.

Was kostet die Mediation?

Die Höhe der Stundenvergütung wird im Mediationsvertrag vereinbart und von den Beteiligten in der Regel hälftig übernommen.