
Die Kontaktaufnahme zu mir ist selbstverständlich kostenlos. Die Kosten der Erstberatung hängen von der Bedeutung des Falles ab und können gern vorab telefonisch erfragt werden.
Bereits beim ersten Gespräch kalkuliere ich die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang berate ich Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe.
In der Regel, insbesondere auch bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, welches eine Vergütung abhängig vom Gegenstandswert der Streitigkeit vorsieht. Ich übernehme für Sie routinemäßig den gesamten Schriftverkehr mit dem Rechtsschutzversicherer.
Bei hohen Streitwerten kann sich die Vereinbarung eines Zeithonorars anbieten. Natürlich erhalten Sie auf Wunsch eine monatliche Abrechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis.
Die Höhe der Stundenvergütung wird im Mediationsvertrag vereinbart und von den Beteiligten in der Regel hälftig übernommen.