
Die Kontaktaufnahme zu mir ist selbstverständlich kostenlos. Die Kosten der Erstberatung hängen von der Bedeutung des Falles und der Dauer der Erstberatung ab. Sie liegen in der Regel bei 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
Bereits beim ersten Gespräch kalkuliere ich die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang berate ich Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe.
In der Regel, insbesondere auch bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, welches eine Vergütung abhängig vom Gegenstandswert der Streitigkeit vorsieht. Ich übernehme für Sie routinemäßig den gesamten Schriftverkehr mit dem Rechtsschutzversicherer.
Häufig bietet sich auch die Vereinbarung eines Zeithonorars an. Meine Stundensätze liegen zwischen 150 und 250 € zzgl. Umsatzsteuer. Natürlich erhalten Sie auf Wunsch eine monatliche Abrechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis.
Die Kosten werden über eine Stundenvergütung im Mediationsvertrag vereinbart. Die Kosten werden von den Beteiligten in der Regel hälftig getragen.